Wichtige Hinweise für die Anlage A, SpO), Erklärung für nichtdeutsche Spieler!
Immer wieder kommt es hier zu nicht korrekt ausgefüllten Dokumenten. In den beiden
Beispielen haben wir ein Textfeld eingefügt, in dem die korrekte Vorgehenseise
beschrieben ist. Auch erklären wir euch noch einmal, worauf ihr zu achten habt, damit
die Sportler und Sportlerinnen nach dem Lizenzantrag ihre Spielgenehmigung erhalten.
Hat der Sportler oder die Sportlerin in seinem Heimatland nie am Spielbetrieb
teilgenommen und keine Lizenz besessen, ist das Dokument mit der entsprechenden
Staatsbürgerschaft zu versehen. Der Ursprungsverband ist dann „Deutschland“! Wichtig
sind die beiden Häkchen „Hiermit erkläre ich, nie außerhalb des DVV an Pflichtspielen
teilgenommen zu haben.“ & „Bei dem gestellten Spielerpassantrag handelt es sich um
die Erstausstellung eines Erwachsenen-, Jugend-, Seniorenspielerpasses im
Zuständigkeitsbereich des DVV.“
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten die entsprechende Unterschrift
leisten. Ggf. ist bei einem Wechsel aus einem anderen Landesverband auch der dritte
Haken zu setzen und die alte Lizenz muss hinzugefügt werden.
Natürlich gibt es auch Sportler und Sportlerinnen, die bereits in ihrem Heimatland aktiv
am Spielbetrieb teilgenommen haben. In diesem Fall ist das sogenannte ITC-Verfahren
über den DVV einzuleiten. Dies ist bereits erforderlich, wenn es sich um U20-Sportler
und Sportlerinnen handelt. Auch diese Information findet ihr im entsprechenden
Textfeld auf dem Beispiel-Antrag.
Hat der Sportler in seinem Heimatland bereits am Spielbetrieb mit gültiger Lizenz
teilgenommen, ist über den DVV das ITC-Verfahren in die Wege zu leiten. Erst wenn das
korrekte Zertifikat vorliegt, kann im NWVV die Spielgenehmigung erteilt werden. Wichtig
dabei ist es den Ursprungsverband korrekt einzutragen, dort muss das Land erscheinen,
in dem die erste offizielle Lizenz ausgestellt wurde und das korrekte Häkchen bei „Ich
habe bereits im Ausland eine Spielberechtigung besessen und wechsele in die
Spielbetriebszuständigkeit des DVV bzw. NWVV. Ein Transferverfahren (ITC) ist von mir
über den DVV eingeleitet worden. Zur Ausstellung eines Erwachsenen-, Jugend- (U20),
Seniorenspielerpasses, habe ich zusätzlich die nötige Transferbescheinigung beigefügt.“






