Trainer beim NWVV

Lizenzverlängerung

Für eine Lizenzverlängerung um zwei Jahre müssen innerhalb von zwei Jahren vor Ablauf der Gültigkeit mindestens 15 LE an volleyballspezifischen Weiterbildungen nachgewiesen werden. Eine regelmäßige Belegung von mindestens einer Tagesveranstaltung (8 LE) pro Jahr wäre dabei wünschenswert. 

Die meisten Weiterbildungen leben von einem starken, kollegialen Austausch und Miteinander, daher müssen mindestens 50% der zur Lizenzverlängerung belegten Weiterbildungen in Präsenz stattgefunden haben.

Die Teilnahme an einer Ausbildungsreihe für eine höher qualifizierte Lizenz wird als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne einer Verlängerung der aktuellen Lizenz anerkannt. 

Fortbildungen von anderen Bildungsanbietern im Sport können nach Absprache mit dem Lehrausschuss des NWVV unter Umständen anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.

Ansprechpartner

Florian Margraf

Florian Margraf

Jugend, Lehrarbeit, Schule
Franziska Sonnenberg

Franziska Sonnenberg

Lehrarbeit