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Trainer beim NWVV
Lizenzverlängerung
Für eine Lizenzverlängerung um zwei Jahre müssen innerhalb von zwei Jahren vor Ablauf der Gültigkeit mindestens 15 LE an volleyballspezifischen Weiterbildungen nachgewiesen werden. Eine regelmäßige Belegung von mindestens einer Tagesveranstaltung (8 LE) pro Jahr wäre dabei wünschenswert.
Die meisten Weiterbildungen leben von einem starken, kollegialen Austausch und Miteinander, daher müssen mindestens 50% der zur Lizenzverlängerung belegten Weiterbildungen in Präsenz stattgefunden haben.
Die Teilnahme an einer Ausbildungsreihe für eine höher qualifizierte Lizenz wird als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne einer Verlängerung der aktuellen Lizenz anerkannt.
Fortbildungen von anderen Bildungsanbietern im Sport können nach vorheriger Absprache unter Umständen anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Reaktivierung abgelaufener Lizenzen
Die Verlängerung ungültiger Lizenzen orientiert sich an der Lehrordnung des DVV und erfolgt unter folgenden Regeln:
1. Verlängerung der Lizenz im 1. bis 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die regulären LE zur Lizenzverlängerung sind vollständig zu erbringen.
1. Jahr 3x 8 LE = 24 LE (8 LE zur Reaktivierung + 16 LE zur regulären Verlängerung)
2. Jahr 4x 8 LE = 32 LE (16 LE zur Reaktivierung + 16 LE zur regulären Verlängerung)
3. Jahr 5x 8 LE = 40 LE (24 LE zur Reaktivierung + 16 LE zur regulären Verlängerung)
2. Verlängerung im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Der Hauptteil der letzten Lizenzstufe ist zu wiederholen (C-Breitensport: 50 LE Aufbaulehrgang, C-Leistungssport und B-Leistungssport: 57 LE Ausbildungsreihe).
3. Verlängerung im 6. Jahr und später nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Lizenz ist endgültig erloschen. Die Trainerausbildung ist komplett zu wiederholen.






