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Abgaben im NWVV
Abgaben im NWVV gemäß § 2.1 AO – transparent und nachvollziehbar
Die Beitragszahlungen der Mitgliedsvereine im Nordwestdeutschen Volleyball-Verband e.V. (NWVV) setzen sich gemäß § 2.1 der Abgabenordnung aus mehreren klar definierten Komponenten zusammen. Dazu zählen u.a. der DVV-Mitgliedsbeitrag, der NWVV-Mitgliedsbeitrag, die Mannschaftsmeldegelder sowie ein möglicher flexibler Beitrag (Flex-Betrag).
Auf dieser Seite stellen wir sämtliche Abgaben im jährlichen Kontext transparent dar. Ziel ist es, allen Vereinen eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben und die Systematik der Berechnung offen nachzuvollziehen.
Grundprinzip der Anpassung:
Jährliche Anpassung der Abgaben gemäß § 4 der Abgabenordnung
Kopplung an einen wirtschaftlichen Gradmesser (Rentenanpassungsfaktor West)
Ergänzung um einen festen Basiswert
Veröffentlichung der jeweils gültigen Beträge auf der NWVV-Homepage
Damit verbindet der NWVV finanzielle Planbarkeit mit wirtschaftlicher Realität – transparent, regelgebunden und nachvollziehbar für alle Mitgliedsvereine.







